Satzung
(Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 9.12.2011. Die Satzung kann von Vereinsmitgliedern in der Geschäftsstelle angefordert werden bzw. ist mit Klick auf die Überschrift einsehbar.)
§ 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Anregung und Intensivierung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und -pflege im regionalen, nationalen und internationalen Bereich sowie der Volks- und Berufsbildung und der Völkerverständigung, vor allem auf dem Gebiet der Musik.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
- durch die Förderung des Laienmusizierens;
- durch die Förderung zeitgenössischer Musik;
- durch die Angebote von Kursen, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige Serviceangebote;
- durch die Förderung des musikalischen Nachwuchses durch die Durchführung undUnterstützung von Festivals und von Veranstaltungen mit pädagogischem Charakter;
- durch die Förderung hochrangiger Jugendorchester und des solistischen Nachwuchses;
- durch die Förderung des Nachwuchses, vor allem durch internationalen Austausch und Maßnahmen der Völkerverständigung.
- durch die Herstellung von Kontakten zwischen Komponisten, Interpreten und Hörern.