Junge Geflüchtete aus der Ukraine (bis Ende 2022)
Diese Förderung wird ebenfalls durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht. Die JMD nimmt Anträge von Jugendorchestern/-ensembles entgegen.
Gefördert werden außerschulische Projekte der Kulturellen Bildung, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen, Ankommen ermöglichen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen.
Entscheidendes Förderkriterium in diesem Programm ist es, dass junge ukrainische Musiker*innen gezielt zu dem zu fördernden Projekt angesprochen und eingeladen sowie integriert werden. Ein „Ansprachekonzept“ muss im Antrag skizziert oder hochgeladen werden.
Als Besonderheit können Sie hier neben den Honorarkräften für die kulturelle Jugendbildung auch Honorarkröfte für Sprachmittlung und/oder Begleitung mit fördern können.
Die Antragstellung erfolgt mit demselben Formular und Verfahren wie im Corona-Aufholen-Programm.
Bitte orientieren Sie sich auch auf der entsprechenden Seite.
Nur dass Sie dort den entsprechenden Eintrag „Ukraine-Bezug“ zur Kenntnis nehmen und dann „Ja“ anklicken, wenn Sie tatsächlich ein Projekt mit diesem Schwerpunkt beabsichtigen, oder „Nein“ anklicken, wenn es sich nicht darum handelt.
- Jugendorchester
- Förderprogramm Aufholen nach Corona
- Junge Geflüchtete aus der Ukraine (bis Ende 2022)
