Satzung
Die Satzung wurde am 6. Juni 1997 von der Mitgliederversammlung (Landesdelegiertenversammlung) des Landesverbandes Baden-Württemberg der JMD e.V. in Weikersheim beschlossen.
Die Satzung tritt mit Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.
§ 2 - Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die Anregung und Intensivierung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und -pflege im regionalen, nationalen und internationalen Bereich sowie der Volks-, Berufs- und Weiterbildung, vor allem auf dem Gebiet der Musik.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung
- des Laienmusizierens,
- des musikalischen Nachwuchses. Dies geschieht durch das Angebot von Kursen, Fortbildungsveranstaltungen, der Durchführung und Unterstützung von Festivals und Veranstaltungen mit pädagogischem Charakter sowie den Serviceangeboten der Jeunesses Musicales Deutschland und des Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V.,
- und Unterstützung von Jugendorchestern und des solistischen Nachwuchses,
- des Nachwuchses durch internationalen Austausch,
- von Ausbildern musikalischen Nachwuchses,
- zeitgenössischer Musik,
- und Herstellung von Kontakten zwischen Komponisten, Interpreten und Hörern
- von Kontakten und Akquisition von Sponsoren und Mäzenen.
- Darüber hinaus vertritt die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. seine Mitglieder in kulturpolitischen und politischen Gremien und in der Öffentlichkeit
§ 5 - Unabhängigkeit des Vereins
Die JMD - Landesverband Baden-Württemberg e.V. ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
1.) Die Mitgliedschaft in der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann von Einzelpersonen (Einzelmitgliedschaft), Vereinigungen (korporative Mitgliedschaft), Jugendensembles und JM-Clubs erworben werden.
2.) Die Mitgliedschaft in der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. wird durch die Mitgliedschaft im Bundesverband der JMD erworben. Alle in Baden-Württemberg ansässigen Mitglieder der JMD e.V. bilden die Mitglieder der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V.
3.) Der Antrag auf Mitgliedschaft bei der JMD - Landesverband Baden-Württemberg e.V. wird durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung an den Bundesvorstand (§ 8 Bundessatzung) gestellt.
4.) Die Einzelmitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Eingangs der Beitrittserklärung beim Verein, wenn nicht der Bundesvorstand oder der Landesvorstand binnen drei Monaten die Aufnahme ablehnen. Die korporative Mitgliedschaft beginnt mit dem förmlichen Aufnahmebeschluß des Bundesvorstandes, sofern keine Einwendungen seitens des Landesverbands bestehen.
5.) Wird einem Antragsteller die Aufnahme in den Verein verwehrt, steht diesem die Berufung an die Bundesdelegiertenversammlung (§ 13 Bundessatzung) zu.
§ 7 - Beiträge
1.) Die Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag der Bund-Länder-Kommission (§ 16 Bundessatzung) von der Bundesdelegiertenversammlung festgesetzt. Beitragsänderungen können nur für das folgende Geschäftsjahr beschlossen werden und müssen den Mitgliedern spätestens einen Monat vor Inkrafttreten bekanntgegeben werden. Die Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Vereins ist einen Monat vor Inkrafttreten ausreichend.
2.) Für das Jahr, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet, ist ein ganzer Jahresbeitrag zu entrichten (§ 9 Bundessatzung).
3.) Mindestens 25 v.H. der Beiträge stehen der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben zur Verfügung.
4.) Die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. ruft ihre jährlichen Mitgliederanteile beim Bundesverband in zwei Raten ab.
5.) Die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann Zusatzbeiträge bis zu einer Höhe von 25 v.H. der Mitgliedsbeiträge beschließen. Die Zusatzbeiträge werden gemeinsam mit den Mitgliedsbeiträgen vom Bundesverband erhoben und an die JMD - Landesverband Baden-Württemberg e.V. umgehend weitergeleitet.
§ 9 - Gliederung des Vereins
1.) Die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. bildet den Zusammenschluß aller in Baden-Württemberg ansässigen Vereinsmitglieder.
2.) Die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann weiter in Regionen untergliedert werden.
3.) Die Festlegung der Regionen entscheidet der Landesvorstand.
§ 10 - Vereinsorgane
Organe der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. sind:
1.) die Mitgliederversammlung (alternativ: Landesdelegiertenversammlung) (§ 11)
2.) der Landesvorstand (§ 12)
§ 11 - Mitgliederversammlung (MV) /Landesdelegiertenversammlung (LDV)
1.) Das Plenum der Mitglieder der Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. ist die Mitgliederversammlung (Landesdelegiertenversammlung). Sie ist mindestens alle zwei Jahre einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Tagesordnung mit vierwöchiger Frist durch den Vorsitzenden des Landesverbandes bzw. den kommissarischen Landesbeauftragten, die auch den Versammlungsort festlegen. Ausreichend ist auch die fristgerechte Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Vereins. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
4.) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl der Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung sowie eine gleiche Zahl von Ersatzdelegierten (Anzahl gemäß § 19 Bundessatzung)
c) Wahl von Kassenprüfern
d) Entlastung des Vorstandes
e) Entgegennahme, Diskussion und Auswertung der Berichte des Vorstandes, der Kassenprüfer und gegebenenfalls der Regionalvertreter
f) Erörterung der Arbeitsplanung auf Landesebene
g) Festsetzung der Höhe von Zusatzbeiträgen nach § 7 (5)
h) Satzungsangelegenheiten
i) Gemeinnützigkeitsregelung
j) Anregungen zur Arbeit des Bundesverbandes in der BLK und BDV
k) Auflösung des Vereins
§ 12 - Landesvorstand (LV)
1.) Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter und bis zu fünf Beisitzern.
§ 13 - Aufgaben des Landesvorstandes
1.) Der Landesvorstand repräsentiert die Jeunesses Musicales Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. im In- und Ausland.
2.) Der Vorsitzende und der/die stellvertretende(n) Vorsitzenden des Landesvorstands sind der Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
3.) Der Landesvorstand führt die Geschäfte des Vereins, sorgt für die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und verwaltet das Vereinsvermögen. Er kann dies auf Grund einer von ihm erstellten Geschäftsordnung tun.
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