2. Optionen
Corona-Schutzmaßnahmen kennen und ernst nehmen
Die Corona-Verordnungen der Länder werden erlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
- Verfolgen Sie die Aktualisierungen der Corona-Verordnungen Ihres Bundeslandes – bleiben Sie selbst sachkundig !
- Sprechen Sie konstruktiv mit der Leitung Ihres Trägers (Schule, Musikschule), welche Möglichkeiten deren Hygienekonzept für die Jugendorchesterarbeit zulässt – geben Sie nicht zu früh nach !
- Erstellen Sie – im kollegialen Austausch mit anderen Jugendorchesterleitern*innen – ein eigenes Hygienekonzept für Ihr Jugendorchester und versuchen Sie, dafür Unterstützung zu gewinnen.
Partner und Ermöglicher überzeugen
Orientieren Sie sich, welche Instanz für Entscheidungen maßgeblich ist, die die Probenarbeit Ihres Jugendorchesters betreffen,
- Trägerorganisation: Schule, Musikschule, Verein, Andere.
- zuständige Gesundheitsbehörde: Gesundheitsamt, Ordnungsamt.
- Mitspieler Ihres Jugendorchesters und deren Lehrkräfte und Eltern.
Suchen Sie das Gespräch mit dem klaren Ziel von – verantwortbaren und gut begründeten und gestalteten – Verbesserungen.
Besorgen Sie sich Informationen und Argumente von
Individualisiertes Hygiene-Konzept erstellen
Die Corona-Verordnungen verzichten i.d.R. auf Ausnahme-Öffnungen. Wir müssen fordern dürfen, dass auch Lösungen zugelassen werden, die mit aller Sorgfalt auf den Einzelfall zugeschnitten sind.
- Versuchen Sie, ein mit dem Träger und mit der örtlichen Gesundheitsbehörde abgestimmtes Hygienekonzept für Ihre Jugendorchester-Situation zu erarbeiten.
- Orientieren Sie sich an Appellen der Musikverbände und an neueren wissenschaftlichen Studien. Der Deutsche Musikrat bietet eine Zusammenstellung.
- Für Jugendorchester sollten dieselben Bedingungen gelten wie für Berufsorchester. Hier eine Übersicht der Deutschen Orchestervereinigung DOV.
- Eckpunkte eines individualisierten Hygienekonzepts sind stets:
– Abstand bei den Proben sowie vorher und nachher.
– Entsorgen von Kondenswasser der Bläser
– Klimatisierung bzw. Lüften des Probensaals.
– kein Austausch von Instrumenten, Noten, Plätzen
- Ein Hygienekonzept muss schriftlich existieren, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – und es muss bei allen Beteiligten bekannt sein, also: aushändigen, erläutern, auf die Umsetzung achten. Aktivieren Sie dafür auch die Eigenverantwortung der Jugendlichen.
Stand 10.2020