Musikakademie Schloss Weikersheim
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Musikakademie Schloss Weikersheim ist eine Einrichtung der Stadt Weikersheim. Der Vertragspartner erkennt diese allgemeinen Bedingungen, die Hausordnung der Musikakademie Schloss Weikersheim und die jeweils geltende Gebührenordnung als Bestandteil des Vertrages an. Die Hausordnung der Musikakademie Schloss Weikersheim ist Bestandteil der AGB. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§2 Vertragsgrundlage
Der Belegungsvertrag zwischen der Musikakademie Schloss Weikersheim und dem Vertragspartner wird verbindlich mit Eingang des vollständig ausgefüllten und zweimal unterschriebenen Belegungsvertrages bei der Musikakademie.
§3 Gebühren
Es gelten die aktuellen Sätze der Gebührenordnung. Ein Tagessatz besteht aus den Gebühren für eine Übernachtung und Vollpension. Für die Bettwäsche wird eine einmalige Gebühr berechnet, eigene Bettbezüge können nicht mitgebracht werden. Die Abrechnung erfolgt nach den im Rückmeldeschein spätestens zwei Wochen vor Anreise gemeldeten Zahlen per Rechnung, die nach dem Aufenthalt erstellt wird. Bei Unterschreitung der im Vertrag angemeldeten Mindestbelegung werden 70% des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§4 Rücktrittsbestimmungen
1. Bis zwei Monate vor einem vereinbarten Termin ist kostenfreier Rücktritt möglich.
2. Bei Rücktritt zwischen zwei Monaten und 30 Tage vor einem vereinbarten Termin sind 50% der erwarteten Summe (Übernachtungen, Verpflegung) aus §3 an die Musikakademie Schloss Weikersheim zu zahlen.
3. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Termin später als 30 Tage vor Anreise sind 70% der erwarteten Summe zu zahlen.
4. Stornierung nicht personengebundener Sonderleistungen ist stets vor Anreise frei.
§5 Unterkunft / Verpflegung
Grundsätzlich wird erwartet, dass bei Jugendgruppen ausreichend viele erwachsene Leitungs- und Aufsichtspersonen im Haus übernachten.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Dreibett- bzw. Doppelzimmern; zwei Zimmer sind jeweils durch Dusche/WC miteinander verbunden.
Über die Vergabe der Zimmer entscheidet die Musikakademie Schloss Weikersheim.
Die Nutzung von Mehrbettzimmern als Einzelzimmer ist nur möglich, wenn sonstige Belegungsmöglichkeiten davon nicht berührt werden. Die Vergabe von Einzelzimmern erfolgt nach Vereinbarung. Die Zuschläge für Einzelzimmer sind der Gebührenordnung zu entnehmen. Falls im Logierhaus nicht genügend Einzelzimmer zur Verfügung stehen, bringen wir unsere Gäste in Abstimmung mit der Kursleitung zum Akademiepreis in Privatquartieren unter. Auf Wunsch vermitteln wir nach Verfügbarkeit auch Zimmer in Hotels. Auch hierauf besteht kein Anspruch. Den Mehrpreis trägt der Vertragspartner.
§6 Verpflegung
Die Mahlzeiten werden in der Regel von allen Teilnehmern (auch ggf. von den externen Quartieren untergebrachten) im Logierhaus der Musikakademie Schloss Weikersheim eingenommen.
Vegetarische Essen sind möglich (bitte im Rückmeldeschein angeben, wie auch diätetische Vorgaben).
Für Teilnehmer, die auf eigenen Wunsch nicht im Logierhaus übernachten, aber die Übungsräume der Musikakademie benutzen, erheben wir eine Tagesgebühr.
Essenszeiten: Frühstück 8:00, Mittagessen 12:30 und Abendessen 18:00 Uhr (bei rechtzeitiger Anmeldung sind geringfügige Änderungen möglich). Zusätzliche vereinbarte Sonderleistungen werden gemäß beiliegender Liste berechnet.
§7 Anreise:
Die Anreise erfolgt zum Logierhaus der Musikakademie Schloss Weikersheim, Im Heiligen Wöhr, 97990 Weikersheim, Tel.: 0 79 34 / 99 29 40.
Am Anreisetag, sofern nicht anders vereinbart, erfolgt ab 17.30 der Empfang des Vertragspartners durch Mitarbeiter der Musikakademie und Einweisung in Unterkunft und Arbeitsräume.
Bei Ausgabe der Schlüssel der Gästezimmer im Logierhaus muss ein Lichtbildausweis als Pfand hinterlegt werden. Bei Verlust eines Schlüssels werden die Kosten für die Wiederbeschaffung (siehe Gebährenordnung) dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
§8 Haftung
Der Vertragspartner hat die von ihm durch die Musikakademie zur Nutzung überlassenen Übungs- und Übernachtungs-Räume, ihr Inventar, sowie den gesamten Außenbereich von Schloss und Logierhaus pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Er haftet für Schäden, die er verursacht hat. Im Verhältnis zur Musikakademie üben die Kursleiter gegenüber den von ihnen vertretenen minderjährigen Kursteilnehmern Aufsichtspflicht aus. Bei disziplinarischen Verstößen gegen die Haus- und Parkordnung, z.B. Alkohol und Drogen, übt die Akademie das Hausrecht aus.
Der Vertragspartner, bzw. die TeilnehmerInnen seines Kurses haften selbst für Verlust oder Beschädigung ihres persönlichen Eigentums, insbesondere sind sie selbst für die eigenen Musikinstrumente verantwortlich.
Hier finden Sie eine pdf-Datei der AGB zum Download