JOLO-Kompass
Tipps zur Förderung von Orchesterreisen
Internationale Begegnungen von Jugendorchestern sind immer sehr attraktiv – sowohl selbst in ein anderes Land zu reisen als auch den ausländischen Partner zuhause zu empfangen. Die Musik ist ein ideales Medium für junge Leute, über Länder-, Sprach- und kulturelle Grenzen aufeinander zuzugehen und sich als Individuen kennenzulernen.
Was ist neu?
Durch erheblich erweiterte Mittelzuweisungen des Bundesjugendministeriums hat die JMD ab 2017 die Möglichkeit, eine größere Zahl internationaler Jugendorchesterbegegnungen mit mehr Geld zu fördern.
Die JMD wird vom BMFSFJ auch mit Personalkapazität für diese Aufgabe ausgestattet. In Zukunft übernehmen wir neben der Mittelvergabe aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) auch die Antragsbetreuung für das Deutsch-Französische und das Deutsch-Polnische Jugendwerk sowie die Beratung für Antragstellungen bei anderen bundesgeförderten Stellen (Austausch mit Israel, Tschechien, Russland).
Künftig müssen sich Antragsteller bestimmten fördernden Organisationen zuordnen. Die JMD ist als Fachverband junger Orchester und Ensembles zuständig für
- Jugendorchester
- Sinfonische Jugendblasorchester
- JugendJazzOrchester
- Instrumental-Ensembles
Wer kann gefördert werden?
Die Förderkriterien des Bundesjugendministeriums bleiben unverändert:
- Die Teilnehmer*innen müssen zwischen 12 und 26 Jahre alt sein.
- gemeinsames Begegnungsprogramm neben der musikalischen Arbeit (Kulturprogramm/ggf. Sprachenlernen u.a.)
- zahlenmäßig gleichwertiger Partner (Orchester oder Chor) im Ausland
- Gegenbesuch wünschenswert
- Gefördert werden können die Reisekosten von Gruppen aus Deutschland ins Ausland bzw. die Programm- und Aufenthaltskosten deutscher und ausländischer Teilnehmer*innen bei einer Begegnung in Deutschland.
- Nicht förderfähig sind Konzertreisen, Festivalteilnahmen oder Maßnahmen im Rahmen einer Städtepartnerschaft.
- Antragsteller muss eine gemeinnützige Organisation sein (z.B. ein Förderverein), auch bei Schulorchestern
Muss ich Mitglied in der JMD sein, um einen Förderantrag stellen zu können?
Mitglieder der JMD richten ihre Förderanträge in jedem Fall an die JMD. Eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Förderprogramm. Wenn Sie unsere Betreuung und Förderung Ihre Antrags überzeugt, laden wir Sie zu einer Mitgliedschaft Ihres Orchester bei der JMD ein.“
> Beitrittsformular downloaden
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist zur Einreichung Ihres Antrags bei der JMD ist der 15. Oktober für Projekte, die im folgenden Jahr stattfinden werden.
Zum Teil weichen Antragsfristen der Jugendwerke und Koordinierungsbüros für bestimmte Länder hiervon ab (oftmals 1. September), beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk sind unterjährige Antragstellungen möglich.
Was gehört zu einem vollständigen Antrag?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Finanzierungsplan
- Angaben zum Antragsteller und zum ausländischen Partner
- Projektbeschreibung mit Zielsetzungen und geplantem Programm (chronologischer Ablauf der Begegnung)
- Geplante Teilnehmerzahlen, Angaben zu Leitern/Bertreuern, Angaben zur Reise (Entfernung)
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Website bei Internationale Begegungen.
Was ist vor und während der Begegnung zu beachten?
Die JMD prüft den Antrag und hilft Ihnen, diesen ggf. weiter zu qualifizieren. Sie teilt den Antragstellern bis Ende des Jahres mit, ob und mit welcher Summe sie in die Förderung aufgenommen werden konnten. Nachdem das BMFSFJ der JMD die Mittel insgesamt bewilligt hat, wird die JMD den einzelnen Jugendorchestern einem Fördervertrag zusenden. Bis dahin erfolgt die Projektvorbereitung auf eigenes Risiko der Orchester. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wichtig:
- Veränderungen gegenüber dem Plan unbedingt der JMD mitteilen.
- Belegliste der Einnahmen und Ausgaben führen (Projektbuchhaltung).
- Unterschriften aller Teilnehmenden in der vorgegebenen Liste einholen.?Dies ist die wichtigste Abrechnungsgrundlage!
Was passiert im Anschluss an die Begegnung?
Nach der Orchesterbegegnung ist das Projekt mit einem Verwendungsnachweis zu belegen und nachzubereiten. Dieser besteht aus einem Sachbericht (nach vorgegebenem Muster) und einem zahlenmäßigen Nachweis (abgerechnetes Gesamtbudget mit Beleglisten) sowie weiteren Anlagen wie Presse, Drucksachen, Feedback der Teilnehmer usw. zum Projekt
Vorsicht bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn!
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Verbindlichkeiten (wie z.B. Buchungen für Flüge) eingegangen wurden, können generell nicht gefördert werden. Wenn Sie bereits vor Erhalt des Zuwendungsvertrages Ausgaben tätigen oder Verträge unterzeichnen müssen, ist es möglich und zwingend erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmen-beginn zu beantragen. Dies geschieht formlos mit Angabe der Begründung. Wird der vorgezogenen Maßnahmenbeginn gewährt, ist dies jedoch nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Wie gehe ich praktisch vor, um einen Antrag zu stellen?
Auf unserer Website unter Internationale Begegungen finden Sie die notwendigen Informationen und z.T. auch Formulare und weitere Links. Hier finden Sie auch den Kontakt zur Ansprechpartnerin der JMD im Generalsekretariat.
Die JMD ist bemüht, Sie soweit wie möglich von bürokratischem Detailkram zu entlasten und Sie bei einem rundum erfolgreichen Projekt zu begleiten. Aber: Ein paar unvermeidbare „Hausaufgaben“ kommen auf Sie zu.
Jugendliche beteiligen, Aktive vernetzen
Ein in Zukunft wichtiger werdendes Förderkriterium wird die aktive Beteiligung jugendlicher Orchestermitglieder an Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der internationalen Begegnung sein. Dazu sind wir auch an geeigneten Feedbacks der Teilnehmer*innen und an einem direkten Kontakt interessiert. Ziel ist es, das Erlebnis der Begegnung zu steigern und ehrenamtliches Engagement im eigenen Jugendorchester zu fördern.
>>> Downlaod: JOLO-Kompass – Tipps zur Förderung von Orchesterreisen
Anke Steinbeck
Mitglied des JMD-Präsidiums
Ulrich Wüster
JMD-Generalsekretär
Stand: September 2016
Diese grundsätzlichen Informationen geben wir aus unseren Erfahrungen im Orchestermanagement heraus als eine kollegiale Orientierunghilfe an Sie weiter. Für eine Einschätzung von konkreten Einzelfällen empfehlen wir, eine individuelle Beratung einzuholen.
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