Satzung
(Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 3.2.2024. Die Satzung kann von Vereinsmitgliedern in der Geschäftsstelle angefordert werden bzw. ist mit Klick auf die Überschrift einsehbar.)
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf dem Gebiet der Kultur und der Völkerverständigung; die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
• die Förderung des Amateurmusizierens mit Schwerpunkt auf der Nachwuchsförderung und Fortbildung vor allem im Bereich des gemeinschaftlichen Musizierens;
• die Förderung zeitgenössischer Musik mit Schwerpunkt auf der Nachwuchsförderung;
• die Durchführung von Konzerten, von Veranstaltungen mit pädagogischem Charakter sowie durch Wettbewerbe;
• internationalen Jugendaustausch und andere Maßnahmen zur Völkerverständigung;
• nationale und internationale Partnerschaften zur Erreichung der genannten Zwecke;
• Weiterleitung von dafür bestimmten Mitteln und Zuwendungen an andere gemeinnützige Partner zur Erfüllung der o.g. Satzungszwecke.