jeunesses:ensemble – Russland
Förderung über die JMD durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
Die wichtigsten möglichen Förderungen der SDRJA sind
- Jugendbegegnungen
- Fachkräfteprogramme
- Kleinprojekte
- Digitaler Austausch
Voraussetzungen für die Förderung von Jugendbegegnungen:
- Alter der Teilnehmer/innen 8 bis 26 Jahre
- Jugendbegegnungen sollen grundsätzlich mindestens 5 und höchstens 30 Tage dauern
- Angemessenes Verhältnis Betreuer/innen : Teilnehmer/innen:
- Für die ersten 10 Teilnehmer/innen werden 2 Betreuer/innen anerkannt. Für weitere 10 TN kann ein/e zusätzliche/r Betreuer/in bezuschusst werden. Betreuer/innen bis 26 Jahren können als Teilnehmer/innen gefördert werden.
- Das Zahlenverhältnis zwischen der Gruppe aus Deutschland und der Gruppe aus Russland sollte ausgeglichen sein.
- Bei Begegnungen in Deutschland können Unterkunft, Verpflegung und Programmkosten der Begegnung gefördert werden
- Bei Begegnungen in Russland kann für die Teilnehmenden aus Deutschland ein Zuschuss zu den Fahrtkosten nach Russland gewährt werden. Die Aufenthaltskosten werden nicht bezuschusst.
Nicht gefördert werden
- Konzertreisen
- Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
- Maßnahmen der Jugenderholung
- Stipendien
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen (hierzu finden Sie Förderinformationen bei der Stiftung DRJA)
Antragsfrist:
1.9. des Vorjahres und ggf. im Juni des laufenden Jahres. Sollten Sie eine deutsch-russische Maßnahme beabsichtigen, wenden Sie sich frühzeitig zwecks Beratung an die JMD. Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung für Ihr Vorhaben zu finden.