jeunesses:ensemble – Russland
Förderung über die JMD durch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
Aktuelle Informationen zum Deutsch-Russischen Jugendaustausch
Projekte mit russischen Partnern sind aufgrund des anhaltenden Angriffskriegs auf die Ukraine nur eingeschränkt möglich. Digitale Begegnungen und Kleinaktivitäten werden jedoch weiterhin gefördert und sind eine tolle Möglichkeit, den Kontakt zu Partnerorganisationen zu halten. Für eine Förderung ist zu beachten, dass der russische Partner keine staatliche oder staatsnahe Einrichtung ist und weder die betreffende Maßnahme noch der Partner selbst mit staatlichen Mitteln finanziert wird. Beachten Sie auch die Sicherheitshinweise zum deutsch-russischen Jugendaustausch.
Die wichtigsten möglichen Förderungen der Stiftung SDRJA sind
- Digitale Austauschprojekte
- Kleinprojekte
- Jugendbegegnungen – aktuell nicht vorgesehen
- Fachkräfteprogramme – aktuell nicht vorgesehen
Voraussetzung für die Förderung von digitalen bi- oder trilateralen Austauschprojekten
- Alter der Teilnehmer*innen 8 bis 26 Jahre
- Der Austausch sollte mindestens vier gemeinsame Programmtage dauern, die jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen. Der Austausch hat ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode).
- Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
- Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.
- Die Partnersollten gleichberechtigt und die Anzahl der Teilnehmer*innen ausgewogen sein.
Voraussetzungen für die Förderung von Kleinprojekten
- beispielsweise kurze online-Begegnungen, andere digitale Formate, Publikationen oder Ausstellungen
- Bei Aktivitäten ohne Beteiligung der russischen Seite muss der Gedanke des deutsch-russischen Jugendaustauschs erhalten bleiben.
- maximal 1.000 € Förderung bei einem Eigenanteil des Trägers von 10% der Gesamtkosten
Nicht gefördert werden
- Konzertreisen
- Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
- Maßnahmen der Jugenderholung
- Stipendien
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen (hierzu finden Sie Förderinformationen bei der Stiftung DRJA)
Antragsfrist:
Antragsfrist ist der 31. Oktober2024 für Projekte des Folgesjahres. Sollten Sie eine deutsch-russische Maßnahme beabsichtigen, wenden Sie sich frühzeitig zwecks Beratung an die JMD. Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung für Ihr Vorhaben zu finden.
Formulare zum Download
vor der Begegnung
- Antrag (digitaler Austausch)
- Antrag Kleinaktivität
- Anlage zu der Partnerorganisation aus Russland
- Logo SDRJA für die Öffentlichkeitsarbeit
- Logo Jeunesses Musicales Deutschland
während der Begegnung
nach der Begegnung
- SB Sachbericht
- KF Kosten- und Finanzierungsplan (digitaler Austausch)
- KF Kosten- und Finanazierungsplan (Kleinaktivität)
- Belegliste
weitere Informationen